Suchtprävention

Suchtprävention ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die mit je eigener Fokussierung und Ausprägung zum Aufgabenspektrum einer Vielzahl gesellschaftlicher Institutionen und Organisationen gehört. Bundes‐ und Landesgesetze und deren jeweilige Programme bilden den Rahmen.

Suchtprävention umfasst alle verhältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen, die riskanten und abhängigen Gebrauch von Suchtmitteln (z.B. Alkohol, Tabak, Medikamente, illegale Drogen) sowie süchtige bzw. zwanghaft Verhaltensweisen (z.B. Glücksspiel, Medien, Essstörungen) reduzieren, verzögern oder im besten Fall verhindern und risikoärmere Verhaltensmuster in allen Settings und Lebenswelten fördern. Zu den Zielen der Suchtprävention gehört neben der Prävention suchtmittelbezogener Störungen auch der Schutz von Unbeteiligten.

Weiterführende Informationen finden Sie u.a. im Positionspapier der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS): Suchtprävention in Deutschland – Stark für die Zukunft

Strukturen der Suchtprävention in Sachsen-Anhalt

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Vernetzung der suchtpräventiven Akteure im Land zwischen Landes- und kommunaler Ebene, aber auch die Kooperation mit den Institutionen und Organisationen auf der Bundesebene aus Sicht der LS-LSA.

Fachstellen für Suchtprävention und vergleichbare Angebote

Suchtprävention gehört zum Arbeitsauftrag aller anerkannten Suchtberatungs- und -behandlungsstellen. Deren Angebot ist aus kapazitären Gründen aber in der Regel begrenzt auf die Beratung im Krisenfall (z.B. Drogenvorfall in der Schule), die Beratung für betroffene Jugendliche, Info-Veranstaltungen zum Thema „Sucht“ und die punktuelle Projektunterstützung. 

Fachstellen für Suchtprävention arbeiten angegliedert an Suchtberatungsstellen. Sie werden von Kommune und Land gefördert und arbeiten mit einheitlicher Aufgabenbeschreibung nach folgenden Prinzipien

  • Nachhaltigkeit und Ganzheitlichkeit: Multiplikatorenschulung, Befähigung von Systemen; „Kunde“ ist das Setting (Schule, Jugendhilfe, Betrieb etc.)
  • Arbeit im kommunalen Netzwerk: Projekte werden gemeinsam entwickelt und umgesetzt, z.B. zum Thema Kinder aus suchtbelasteten Familien
  • Fachstellen bringen ihre Expertise in landesweite Fachveranstaltungen ein
  • Orientierung an Qualitätsstandards: evaluierte Projekte werden umgesetzt und einbezogen (Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule, Schulklassenwettbewerb zum Nichtrauchen Be Smart – Don´t Start, KlarSicht-Parcours zu Alkohol und Tabak, Kommunale Alkoholprävention HaLT – Hart am Limit, Suchtprävention in der beruflichen Ausbildung Prev(at)WORK, Cannabis – quo vadis? und >>andere)

Die Fachstellen für Suchtprävention werden >>gefördert vom Land Sachsen-Anhalt.

Kontaktdaten und Überblick zur räumlichen Lage in Sachsen‐Anhalt    


ALTMARKKREIS SALZWEDEL

AWO-Sozialdienst Altmark GmbH      
Sucht- und Drogenberatung/
Fachstelle für Suchtprävention
Gartenstraße 27
39638 Gardelegen

T: 03907 7741 916    
M: 0176 7887 5670
@ suchtpraevention-aksaw@web.de


ANHALT-BITTERFELD

DRK-KV Bitterfeld-Zerbst/Anhalt e.V.
Sucht- und Drogenberatungsstelle/
Fachstelle für Suchtprävention
Mittelstr. 31a
06749 Bitterfeld-Wolfen

T: 03493 8234 0740
F: 03493 3762 61
M: 01512 1535 456
@ praevention@drk-bitterfeld.org


BÖRDE

DER PARITÄTISCHE – PSW GMBH
Sozialwerk Behindertenhilfe    
Drogen – und Suchtberatung/
Fachstelle für Suchtprävention
Hagenstr. 38
39340 Haldensleben

T: 03904 6685 850
F: 03904 6688 080
@ praevention-HDL@web.de
@ mengelhardoxe@paritaet-lsa.de



BURGENLANDKREIS

DRK Kreisverband Weißenfels e.V.
Suchtberatungsstelle /
Fachstelle für Suchtprävention
Leopold-Kell-Str. 27
06667 Weißenfels

H: 0175 6997 406
F: 03443 3937 26
@ suchtpraevention@blk.de


DESSAU-ROSSLAU

Diakonisches Werk Bethanien e.V.       
Fachstelle für Suchtprävention
Albrechtsplatz 18
06844 Dessau-Roßlau

T: 0340 2106 6677   
F: 0340 2106 6611
M: 0152 0932 8965
@ Charlotte.Schumacher@dgd-stiftung.de


HALLE (SAALE)

DER PARITÄTISCHE – PSW GMBH
Sozialwerk Behindertenhilfe    
Fachstelle für Suchtprävention 
Am Moritzzwinger 17
06108 Halle (Saale)

T: 0345 6783 996
F: 0345 5170 402 
@ praevention@drobs-halle.de


HARZ

ASB gemeinnützige Gesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH / Soziale Beratungsstelle FB Sucht/
Fachstelle für Suchtprävention
Wilhelm-Trautewein-Str. 133a
38820 Halberstadt

T: 03941 6781 621   
F: 03941 6781 626
@ suchtpraevention@asb-halberstadt-wernigerode.de


Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH     
Suchtmedizinisches Zentrum
Fachstelle für Suchtprävention
Degener Str. 8
38855 Wernigerode

T: 03943 261660   
F: 03943 261677
@ suchtpraevention‐wernigerode@Diako‐Harz.de


JERICHOWER LAND

DER PARITÄTISCHE – PSW GMBH
Sozialwerk Behindertenhilfe    
Suchtberatungsstelle/
Fachstelle für Suchtprävention
Bahnhofstraße 7
39288 Burg

T: 03921 4532 5
F: 03921 9901 97
@ suchtpraevention-jl@web.de


MAGDEBURG

DER PARITÄTISCHE – PSW GMBH
Sozialwerk Behindertenhilfe    
Suchtberatungszentrum I – DROBS
Fachstelle für Suchtprävention
Weidenstr. 6
39114 Magdeburg

T: 0391 2536 220   
F: 0391 5441 683
@ fachstelle-drobs-magdeburg@paritaet-lsa.de

fjp>media
Fachstelle Medienpause –
Prävention exzessiver Mediennutzung
Gareisstr. 15
39106 Magdeburg

T: 0391 5618 236
@ post@medienpause.de


MANSFELD-SÜDHARZ

DER PARITÄTISCHE – PSW GMBH
Sozialwerk Behindertenhilfe
DROBS Mansfeld-Südharz /
Fachstelle für Suchtprävention
Bahnhofstr. 33
06526 Sangerhausen

T: 03464 342311   
F: 03464 342321
@ aschmitt@paritaet-lsa.de


SAALEKREIS

AWO Erziehungshilfe
Halle (Saale) gGmbH       
Fachstelle für Suchtprävention
Sixtistr. 16a
06217 Merseburg

T: 03461 2592 06   
F: 03461 2592 08
@ suchtpraevention@awo-halle-merseburg.de


SALZLANDKREIS

AWO KV Salzland e.V.
Suchtberatungsstelle/
Fachstelle für Suchtprävention
Otto-Kohle-Str. 23
39218 Schönebeck

T: 03928 7020 12   
F: 03928 7020 25
@ suchtpraevention@awo-sbk.de


LANDKREIS WITTENBERG




STENDAL

Informationen und Materialien im Download-Bereich (PDF)

  • Fachstellen für Suchtprävention >>zum download
  • Rahmenkonzept: Fachstellen für Suchtprävention im LSA – Arbeitsauftrag und Tätigkeitsbeschreibung >>zum download
  • Suchtpräventionsförderrichtlinie – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Realisierung der Tätigkeit von Fachstellen für Suchtprävention im Land Sachsen-Anhalt >>zum download


Beauftragte für Suchtprävention der Landkreise und Kreisfreien Städte

Diese Beauftragten der Gebietskörperschaften haben eine Lotsenfunktion für alle an Suchtprävention interessierten Dienste, Einrichtungen und Akteure. Einige Beauftrage initiieren selbst Projekte und/oder vernetzen bestehende regionale Aktivitäten. Alle Kommunen haben Beauftragte für Suchtprävention benannt.

Die aktuelle Übersicht finden Sie >>hier.


Facharbeitskreis Suchtprävention

Suchtprävention bedeutet nicht nur Vorbeugung von Suchterkrankungen i.S.d. psychiatrischen Krankheitsbegriffes, sondern umfasst alle verhältnis‐ und verhaltensbezogenen Maßnahmen, die auf die Verhütung von Störungen zielen, die durch schädlichen Gebrauch von Suchtmitteln hervorgerufen werden. Damit umfasst Suchtprävention auch die Intervention bei Suchtmittelmissbrauch. Suchtprävention bildet einen wesentlichen Handlungsrahmen für die Arbeit an der Erreichung der Gesundheitsziele des Landes Sachsen‐Anhalt im Bereich der Legalen Suchtmittel.

Hauptakteure der Suchtprävention in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sind i.d.R. die anerkannten Suchtberatungsstellen mit den Fachstellen für Suchtprävention. Insbesondere der Erzieherische Kinder‐ und Jugendschutz, der öffentliche Gesundheitsdienst, Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung, Schulen, Ordnungsämter und Polizei nehmen Aufgaben aus eigener Zuständigkeit und an den inhaltlichen Schnittstellen in Kooperation mit Suchtberatung und –prävention wahr.

Wesentliche Partner aus den genannten Bereichen arbeiten regional und auch im landesweiten Facharbeitskreis Suchtprävention unter Federführung der LS‐LSA zusammen. Dort sind folgende Institutionen und Einrichtungen vertreten:

  • Suchtberatungsstellen/ Fachstellen für Suchtprävention
  • Vertreter regionaler Jugendämter, Ordnungsämter, Gesundheitsämter
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
  • Ministerium für Bildung (MB)
  • Fachhochschule der Polizei lSA, Landeskriminalamt (MI/LKA/FHPol)
  • Landesverwaltungsamt/ Landesjugendamt (LJugA)
  • Servicestelle Kinder‐ und Jugendschutz
  • Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder‐ und Jugendhilfe LSA e.V. (KgKJH)
  • Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht in Sachsen‐Anhalt (bis 31.12.2017)

Den vollständigen Text mit Informationen zu Arbeitsinhalten und -ergebnissen finden Sie >>hier.


Prävention des Pathologischen Glücksspielens in Sachsen-Anhalt

Dieses Projekt wurde nach acht Jahren zum 31.12.2017 eingestellt. 

Träger war die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e.V. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt förderte die Landeskoordinationsstelle in der LIGA-Geschäftsstelle und drei Regionalstellen in folgenden Einrichtungen:

  • Suchtberatungsstelle der Magdeburger Stadtmission e.V. in Magdeburg
  • Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle im Suchtmedizinischen Zentrum der Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH in Wernigerode
  • Suchtberatungsstelle der AWO Halle-Merseburg e.V. in Halle

Um den Informationsaustausch zu befördern arbeitete die Landeskoordination in den Facharbeitskreisen „Ambulante Beratung und Therapie“ sowie „Suchtprävention“ der LS-LSA mit.

Bei inhaltlichen Anfragen steht die LS-LSA im Rahmen ihrer Aufgaben zur Verfügung.


Schulische Suchtprävention

Suchtprävention in der Lebenswelt „Schule“ beinhaltet v.a. die Förderung allgemeiner Lebenskompetenzen („Life Skills“), die altersentsprechende Auseinandersetzung mit Suchtmitteln, süchtigen Verhaltensweisen und funktionellen Äquivalenten sowie „gerechte“ pädagogische Reaktionen auf Regelverstöße beim Umgang mit Suchtmitteln in der Schule. (Nicht nur) Suchtprävention befördert die Grundhaltung, das Leben ohne Einsatz von psychotrop wirksamen Substanzen oder Verhaltensweisen mit allen Höhen und Tiefen gemeinschaftlich mehr oder weniger eingebunden gelingend meistern zu können.

Sinnvoll ist die Einbindung der Maßnahmen in ein Konzept zur Suchtvorbeugung als Bestandteil des Schulprogramms. Ziel ist verlässliches Erziehungshandeln im Rahmen des schulischen Auftrags. Einzelaktionen ohne Einbindung in ein umfassendes interaktives Schulkonzept sind wirkungslos.

Insbesondere Fachstellen für Suchtprävention unterstützen bei Projektplanung und -umsetzung.

Ein Merkblatt mit prägnanten Informationen finden Sie >>hier.

Welche Inhalte für welches Alter?

Suchtprävention entfaltet u.a. Wirksamkeit, wenn sie altersangemessen, zielgruppen- und settingspezifisch, interaktiv und langfristig erfolgt. Hier haben wir inhaltliche Empfehlungen zusammengestellt:

Grundschule

Suchtvorbeugung ist insbesondere in der Grundschule Teil der Gesundheitsförderung. Im Vordergrund steht die Stärkung von Lebenskompetenzen wie Erlebnisfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz und Entscheidungsfähigkeit.

Zur Thematisierung eigenen sich Fernsehen, Naschen, Arzneimittel, Nichtrauchen (s. BZgA).
Es muss bedacht werden, dass Eltern oder Familienmitglieder der Kinder möglicherweise Suchtprobleme haben. ´

Sekundarstufe I

Hier sind v.a. Selbstbehauptung gegen Gruppendruck sowie Beziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeit bedeutsam. „Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule“ (BZgA) erhöht manualgestützt die Akzeptanz des Nichtrauchens und verbessert das Schulklima. Elterninformationen zum jugendlichen Alkohol- und Tabakkonsum im Rahmen regulärer Elternabende wirkt positiv auf das jugendliche Konsumverhalten. Zur Thematisierung eignen sich v.a. Alkohol, Arzneimittel, Nikotin und Cannabis sowie „exzessive Mediennutzung“. Die Strategien der Produktwerbung und biologische Auswirkungen sollten einbezogen werden.

Sekundarstufe II

Ab der 10. Klasse können die Themen Leistungsdruck, Beziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten, Selbstmedikation und rechtliche Aspekte im Mittelpunkt stehen. Die zur Thematisierung geeigneten Substanzen sind Alkohol, Rauchen/Nikotin, Cannabis und illegale Drogen, aber auch exzessive Mediennutzung sowie Suchtmittel im Straßenverkehr und in der Schwangerschaft.

Berufsbildende Schulen

Leistungs- und Gruppendruck, Beziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeit und Selbstmedikation sind wesentliche Themen. Die Gesetzeslage und die Werbung sollten berücksichtig werden. Alle psychotropen Substanzen können thematisiert werden. Weitere relevante Themenbereiche sind „exzessive Mediennutzung“, „Suchtmittel im Straßenverkehr“, „Suchtmittelkonsum in der Schwangerschaft“, „Glücksspielsucht“ sowie „Suchtmittelkonsum und berufliche Ausbildung“.

„Algorithmus“ Suchtvorbeugung in der Schule

Schule soll Gesundheit sichern bzw. fördern. Schule ist aber kein „therapeutischer Ort“. Die Entwicklung von wiederkehrenden in Klassenstufen verankerten Maßnahmen erleichtert das schulische Handeln im Bereich der Suchtprävention. Hier ein Vorschlag für suchtpräventive Bausteine:

  • Altersentsprechende Thematisierung von Sucht und Suchtmitteln sowie Persönlichkeitsbildung in geeigneten Unterrichtsfächern, kostenfreie Unterrichtsmaterialien bietet die BZgA
  • Parallel zur Fastenzeit: Jährliche Aktion „7 Wochen Pause! – weniger ist mehr“ in interessierten Schulklassen
  • Teilnahme an „Be Smart – Don´t Start“: 6.-8. Klasse: In einigen Schulen ist im Rahmen des Wettbewerbs ein Powerpoint-Vortrag zur Rauchproblematik entstanden, den Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen den „Kleinen“ (ab Klasse 6) halten. Auch dies lässt sich systematisieren.
  • Projektwoche Suchtprävention mit Einbindung der Eltern: 7. Klasse
  • In Schulen mit hoher Rauchproblematik wird nach wie vor das Projekt „Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule“ der BZgA empfohlen. Die Umsetzung kann manualgestützt erfolgen (BZgA), in Sachsen-Anhalt besteht viel Umsetzungserfahrung.

Sinnvoll ist die Einbindung der Maßnahmen in ein Konzept zur Suchtvorbeugung als Bestandteil des Schulprogramms mit dem Ziel des verlässlichen Erziehungshandelns im Rahmen des schulischen Auftrags.

Dies bietet viele Vorteile:

  • Einbindung der gesamten Schule mit Schülerschaft, Kollegium und Elternschaft in ein Gesamtkonzept
  • Überwindung der „institutionellen“ Verhaltensunsicherheit in Bezug auf angemessene Reaktionsformen bei (Einzel-) Problemen in Zusammenhang mit legalen und illegalen Suchtmitteln
  • Schülerinnen und Schüler erhalten zeitnahe Reaktionen und können besser unterstützt werden (auch durch Suchtberatungsstelle/Fachstelle für Suchtprävention)
  • Bei abgestimmten Maßnahmen haben Lehrkräfte den „Rücken frei“
  • Chance der Überwindung der häufig genug nur punktuellen Aktivitäten in der Suchtvorbeugung

Die Broschüre „Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule“ (nebst Aktualisierung) gibt zu dieser Thematik weitere Hinweise.

Broschüre – Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule“

Wie erkenne ich, ob Schüler Drogen nehmen? Und wie verhalte ich mich dann richtig? Wozu bin ich gesetzlich verpflichtet?
Diesen Fragen stehen viele Lehrkräfte unsicher gegenüber. Auf dem Hintergrund unserer Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Schulen und nach gründlicher Beratung mit dem Interministeriellen Arbeitskreis „Sucht“ der Landesregierung wurde die genannte Broschüre erarbeitet. 

Sinnvoll ist die Einbindung der Maßnahmen in ein Konzept zur Suchtvorbeugung als Bestandteil des Schulprogramms mit dem Ziel des verlässlichen Erziehungshandelns im Rahmen des schulischen Auftrags. Dies bietet viele Vorteile:

  • Einbindung der gesamten Schule mit Schülerschaft, Kollegium und Elternschaft in ein Gesamtkonzept
  • Überwindung der „institutionellen“ Verhaltensunsicherheit in Bezug auf angemessene Reaktionsformen bei (Einzel-) Problemen in Zusammenhang mit legalen und illegalen Suchtmitteln
  • Schülerinnen und Schüler erhalten zeitnahe Reaktionen und können besser unterstützt werden (auch durch Suchtberatungsstelle/Fachstelle für Suchtprävention)
  • Bei abgestimmten Maßnahmen haben Lehrkräfte den „Rücken frei“
  • Chance der Überwindung der häufig genug nur punktuellen Aktivitäten in der Suchtvorbeugung

Die 2. überarbeitete Auflage der Broschüre nebst Aktualisierung gibt es bei der LS-LSA gegen Rückporto und zum Download >>hier. Eine Aktualisierung zum Einkleben finden Sie >>hier.


Betriebliche Suchtprävention

Seit Mai 2012 implementiert die LS-LSA unterstützt durch die AOK Sachsen-Anhalt das Bundesmodellprojekt Prev@WORK – Suchtprävention in der beruflichen Ausbildung. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik >Projekte.


Ordnungsrechtlicher Jugendschutz – Merkblätter des Landesverwaltungsamtes (LVwA) Ref. 201

Festveranstalter, Gaststätten, Verkaufsstellen und Erziehungsverantwortliche sind zu besonderer Fürsorge für Kinder und Jugendliche verpflichtet. Entsprechende Vorschriften im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Gaststättengesetz Sachsen-Anhalt (GastG LSA) müssen mit praktischem Handeln gefüllt werden, damit die Schutzvorschriften keine „Papiertiger“ bleiben. 

Aber nicht nur Ordnungsämter, Jugendämter, Gaststätten, Tankstellen und andere Gewerbetreibende sind beim Jugendschutz in der Pflicht, sondern auch die Veranstalter von Nachbarschaftsfesten, Schulabschlussbällen, Vereinsfesten und Ähnlichem.

Das LVwA Ref. 201 hierzu: „Ziel dieser Handlungsempfehlungen soll die Erreichung landeseinheitlicher Standards unter Erleichterung von Verwaltungsabläufen in dem Bereich des alkoholbezogenen Jugendschutzes sein.“ 

Und weiter: „Kinder- und Jugendschutz ist ein klassisches Querschnittsthema mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Daher ist eine Zusammenarbeit Jugendamt (Landkreis, kreisfreie Stadt), Ordnungsamt (Gemeinde, Landkreis, kreisfreie Stadt), Polizei und ggf. weiterer Institutionen von grundlegender Bedeutung. Ideal ist ein regelmäßiger und auch anlassbezogener gegenseitiger Informationsaustausch (Einzelfallmeldungen, regelmäßige Gesprächstermine, gemeinsame Kontrollen oder Informationen über durchgeführte oder anstehende Kontrollen…).“

Die neuen Merkblätter wurden gemeinsam mit Partnern, auch mit der LS-LSA, entwickelt. Sie sollen in Sachsen-Anhalt die Umsetzung des Jugendschutzes erleichtern und zu einer schöneren Festkultur beitragen. Gesetzliche Grundlagen und die Pflichten der jeweiligen Akteure werden benannt, darüber hinaus gibt es Hinweise und praktische Empfehlungen.

  1. Merkblatt zum Kinder- und Jugendschutz für Verkaufsstellen / Tankstellen in Sachsen-Anhalt (Stand: 28.08.2017); >>hier
  2. Merkblatt zum Kinder- und Jugendschutz für Ausschankbetriebe (Gaststätten) – § 2 Abs. 1 GastG LSA (Stand: 29.08.2017); >>hier
  3. Merkblatt zum Kinder- und Jugendschutz für Betreiber eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass – § 2 Abs. 2 GastG LSA  (Stand: 29.08.2017); >>hier
  4. Empfehlungen zum Ablauf des Verfahrens bei Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 GastG LSA für die zuständige Gewerbebehörde zur Sicherstellung der Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes (Stand: 28.08.2017); >>hier
  5. Formular: Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) (Stand: 28.08.2017); >>hier
  6. Ausführungen zu § 7 JuSchG – Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe –  mit Beispielen für konkrete Anordnungen (Stand: 14.06.2017); >>hier