Dokumentation und Statistik

Die anerkannten Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke im Land Sachsen-Anhalt (SBB) sind in das bundesweit Anwendung findende einrichtungsbezogene Informationssystem für die ambulante Suchtkrankenhilfe (EBIS-A) des Institut für Therapieforschung München (IFT) eingebunden. Hiermit erfüllt das Land seine Selbstverpflichtung in der deutschen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Erhebung des Deutschen Kerndatensatzes. Dieser wird in aggregierter Form für nationale Auswertungen an das IFT als Deutscher Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) übermittelt. Das IFT leitet die Daten weiter an die Europäische Beobachtungsstelle Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon für europäische Auswertungszwecke.

Deutsche Suchthilfestatistik/EBIS in Sachsen-Anhalt – Langfristige Orientierung des Landes

Bis 1996 wurden die Auswertungs- und Dokumentationskosten für das mit EBIS erhobene Datenmaterial der SBB durch das BMG getragen. Die hierzu notwendigen Hardwarevoraussetzungen wurden seinerzeit durch das Land Sachsen-Anhalt entscheidend finanziell unterstützt, die Software-Kosten wurden in den Folgejahren durch das Gesundheitsministerium gefördert. Die Teilnahme an EBIS wurde ab 1998 für die Landeszuwendung verbindlich für die Träger der Suchtberatungsstellen formuliert. Die Umstellung auf die Programmvariante EBIS 2001 wurde durch die Förderung des Landes für die technische Ausstattungsverbesserung, die Schulungen und die Software-Kosten ermöglicht.

Neben Mecklenburg-Vorpommern ist Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland mit ausschließlicher EBIS-Dokumentation in allen Suchtberatungstellen. In den anderen Ländern kommen unterschiedliche Dokumentationssysteme zur Anwendung, u.a. verbunden mit massiven Schwierigkeiten bei der Zusammenführung des Deutschen Kerndatensatzes.

Das Institut für Therapieforschung (IFT) München 

Träger des IFT ist eine gemeinnützige Gesellschaft mbH. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich auf der Basis von Projektförderungen und Aufträgen, überwiegend aus öffentlichen Mitteln, vor allem von Bundesministerien, von anderen Bundes- und Landesbehörden, Verbänden sowie EU-Organisationen.

EBIS 2001

Ab dem Jahr 2001 wurde die EBIS-Erfassung grundlegend in ein Programm umgearbeitet. Hierzu das IFT: „(.) Das EBIS-System erfasst im Jahresabstand auf Einrichtungsebene ausgewählte Daten zum Versorgungsangebot, zur Nutzung des Angebots, zur betreuten Klientel und zum Stand der Ergebnisse bei Behandlungsende. Auf Einrichtungsebene dient es primär der administrativen und therapeutischen Arbeit mit den Klienten. Die Daten stehen dort personenbezogen zur Verfügung und statistische Auswertungen werden für die Analyse und Verbesserung der Tätigkeit der Mitarbeiter sowie der Einrichtung als Ganzes genutzt. Auf (über)regionaler Ebene steht besonders die Angebots- und Nachfragesituation des jeweiligen Hilfesystems im Vordergrund des Interesses. Aus Datenschutzgründen werden für diese Auswertungen nur zusammengefasste (d.h. auf Einrichtungsebene verdichtete) Aggregatdaten verwendet, aus denen kein Rückschluss auf bestimmte Personen mehr möglich ist. (.)“

EBIS-AG

Träger von EBIS ist die EBIS-Arbeitsgemeinschaft (EBIS-AG) als Entscheidungs- und Abstimmungsgremium der EBIS-Systemfamilie im Bereich der Suchtkrankenhilfe in Deutschland. Sie trägt die fach- und datenpolitische Verantwortung. Mitglieder sind Fachverbände und alle Freien Träger, z.T. vertreten durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Das Land Sachsen-Anhalt hat sich einvernehmlich mit den Trägern langfristig auf die Datenerhebung in den SBB mit dem EBIS-System festgelegt.

Koordination durch die LS-LSA

Der LS-LSA wurde ab 2001 die Koordination der Teilnahme an EBIS 2001 für alle SBB übertragen. Sie trifft mit der Gesellschaft für Standarddokumentation und -Auswertung (GSDA) eine Vereinbarung für die Teilnahme an EBIS für alle SBB und schließt mit den Rechtsträgern der SBB rechtsverbindliche Vereinbarungen über die Anwendung. Die LS-LSA beantragt die notwendigen Landeszuwendungen für alle SBB.

Vereinbarung zwischen dem Fachreferat des MS und der LS-LSA zur Datenauswertung 

Die jährlichen Auswertungen umfassen derzeit den deutschen Kerntabellensatz (für den deutschen Kerndatensatz Sucht, bestehend aus einrichtungsbezogenem deutscher Kerntabellensatz und klientenbezogenem deutschen Kerntabellensatz), den EBIS-Kerntabellensatz (entspricht dem zusätzlichen Tabellensatz für den Bundesdatensatz Sucht) und den optionalen EBIS-Tabellensatz (entspricht dem zusätzlichen Tabellensatz für die optionalen EBIS-Fragebogen Sucht).

Die Datensätze und die daraus erstellten Auswertungstabellensätze bilden ausgewählte einrichtungs- und klientbezogene Informationen ab, nicht das tatsächliche Leistungsspektrum und den Arbeitsaufwand der SBB. So wird bspw. die Beratung Angehöriger, die einen wichtigen Bestandteil der Arbeit darstellt, nicht differenziert abgebildet. Die Auswertungstabellen sind also in hohem Maße interpretationsbedürftig auf dem konzeptionellen Hintergrund der dokumentierenden Einrichtungen. Daher wurde zwischen dem Fachreferat des Gesundheitsministeriums und der LS-LSA die gemeinsame Dateninterpretation vereinbart.

Fachkonferenz Statistik und Dokumentation

Fachkonferenzen „Statistik und Dokumentation“ wurden zunächst jährlich, dann nach Bedarf durchgeführt. Sie dienen dem Informationsaustausch zu Anforderungen an die Weiterentwicklung des EBIS-Programmes auf dem Hintergrund von Datenbedarfen des Landes und der dokumentierenden Stellen sowie der Planung für die Umsetzung im kommenden Jahr. Teilnehmende sind Vertreterinnen und Vertreter des IFT München, des Fachreferates im Gesundheitsministerium, des Landesamtes für Versorgung und Soziales, der dokumentierenden SBB und der LS-LSA.


Standardisierter Sachbericht für die anerkannten Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke im Land Sachsen-Anhalt

Mit der Landesauswertung Sachsen-Anhalt der Deutschen Suchthilfestatistik (Erhebungsinstrument in LSA: EBIS) steht ein so komplexes Dokumentationsinstrument zur Verfügung, dass der einfache Extrakt prägnanter Daten so ohne weiteres nicht möglich ist. Daher soll der Standardisierte Sachbericht, erarbeitet durch die AG Statistik der LS-LSA, auf der Grundlage der umfassenden Erhebung Folgendes bieten:

  • Knappe Übersicht über diePersonalsituation
  • Knapper und verständlicher Überblick über prägnante Klientendaten
  • Knapper Überblick über das qualitative Leistungsspektrum der Suchtberatungsstelle

Damit sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Die landkreisübergreifende Vergleichbarkeit bei der Dokumentation von Kerndaten und  Nutzerfreundlichkeit bei der Datenlesbarkeit und -auswertbarkeit auf der Grundlage der EBIS-Dokumentation.

Um diese Ziele zu erreichen müssen nach Auffassung der AG Dokumentation und Statistik folgende Einschränkungen in Kauf genommen werden:

  • Verzicht auf Vollständigkeit bei der Darstellung der Tätigkeitssegmente
  • Verzicht auf differenziertere Aussagen zur Angehörigenarbeit beispielsweise
  • Dadurch bedingt Verzicht auf Aussagen zur Arbeitsauslastung der Suchtberatungsstellen

Letzteres gehört nach Einschätzung der Arbeitsgruppe eher zum Abstimmungsprozess mit dem Träger bzw. der kommunalen bedarfsanerkennenden Stelle und soll hier nicht erfolgen. Weitere differenzierte Daten können bei Bedarf der umfangreichen EBIS-Dokumentation entnommen werden.

Wesentliche Teile des Standardisierten Sachberichtes beinhalten EBIS-Kerndaten und wurden von der GSDA München als Auswertungsoption für Sachsen-Anhalt programmiert. Der Standardisierte Sachbericht enthält die eigens für LSA programmierte KJHG-kompatible Alterseinteilung, die inzwischen auch für die Bundesauswertung übernommen wurde.

Suchtberatungsstellen generieren den Standardisierten Sachbericht aus dem EBIS-Programm. Hier geht es zum Ansichtsexemplar für die Auswertung im Bereich Veröffentlichungen & Downloads:  >link


EBIS-Anwendung

Jedes Jahr verpflichten sichn die Suchtberatungsstellen gegenüber der LS-LSA, das Programm in der jeweils aktuellen Version einzusetzen, die Datenerhebung nach den Richtlinien des jeweils aktuellen Benutzerhandbuchs vorzunehmen und die Daten am Jahresende der GSDA entsprechend den Vereinbarungen der EBIS-Arbeitsgemeinschaft (EBIS-AG) in anonymisierter und aggregierter Form für Auswertungszwecke zur Verfügung zu stellen. Die GSDA München pflegt die aggregierten Landesdaten in die Bundesdaten ein und gibt die Daten an das IFT zur Gesamtauswertung weiter.

Um die Datenerfassung immer korrekt vornehmen zu können wird das Herunterladen der aktuellen Informationen der GSDA München von www.gsda.de seitens der Suchtberatungsstellen gewährleistet.

Die Suchtberatungsstellen liefern den Standardisierten Sachbericht an die Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt zum Zeitpunkt der Lieferung der aggregierten Daten an die GSDA München.

Seit dem Erhebungsjahr 2011  beantworten alle Dokumentationsstellen mindestens die braun markierten Erhebungsitems zum pathologischen Glücksspiel (ICD 10 F 63). Regionalstellen im Landesprojekt „Prävention des pathologischen Glücksspiels“  beantworten alle Erhebungsitems zum pathologischen Glücksspiel.