Suchtselbsthilfe

Die LS-LSA unterstützt und begleitet die Suchtselbsthilfe in Sachsen-Anhalt. Die Suchthilfereferentinnen und -referenten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind Ansprechpersonen für die Suchtselbsthilfegruppen in ihren Verbänden. Insgesamt werden etwa 200 Suchtselbsthilfegruppen in Sachsen-Anhalt durch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege betreut. Darüber hinaus bestehen freie Gruppen. Die Anonymen Alkoholiker können aufgrund ihres Selbstverständnisses nur punktuell in die Aktivitäten der LS-LSA einbezogen werden.

Kontaktdaten aller Suchtselbsthilfegruppen in Sachsen-Anhalt
sind über die Einrichtungssuche in unserem Suchthilfewegweiser zu finden.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu diesen Themen:

Landesverbände der Suchtselbsthilfe im LSA

Ansprechpersonen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege

Deutsches Rotes Kreuz LV Sachsen-Anhalt e.V. 
Joesephin Fritsche
Lüneburger Straße 2, 39106 Magdeburg
Tel.: + 49 391 610 689 36 | Fax: + 49 391 610 689 39
E-Mail: Josephin.Fritsche@Sachsen-Anhalt.drk.de

Der PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt
Evelin Nitsch-Boek – Leiterin der DROBS Magdeburg
Romy Kauß  – Referentin Gesundheit und Selbsthilfe
Wiener Str. 2, 39112 Magdeburg
Tel.: 0391 6293511   Fax: 0391 6293433
E-Mail: enitschboek@paritaet-lsa.de; rkauss@paritaet-lsa.de

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
Kristin Adam – Referentin Suchtkrankenhilfe / Suchtselbsthilfe
Merseburger Str. 44, 06110 Halle (Saale) 
Tel.: 0345 12299370   Fax: 0345 12299299
E-Mail: adam@diakonie-ekm.de

Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
Janine Krügel – Referentin für besondere Lebenslagen
Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg 
Tel.: 0391 6053209   Fax: 0391 6053196
E-Mail: janine.kruegel@caritas-magdeburg.de

AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Eva Köhler – Fachbereich Sozialrecht und soziale Grundsatzfragen
Seepark 7, 39116 Magdeburg 
Tel.: 0391 999 777 25   Fax: 0391 999 777 49
E-Mail: Eva.Koehler@awo-sachsenanhalt.de

Landesweiter Facharbeitskreis Suchtselbsthilfe

Im landesweiten Facharbeitskreis Suchtselbsthilfe der LS-LSA treffen sich die selbst betroffenen Leiterinnen und Leiter von Suchtselbsthilfeverbünden etwa viermal pro Jahr auf Einladung des/der Sprechers/-in. Es werden Themen besprochen und bearbeitet, die für alle Suchtselbsthilfegruppen von Bedeutung sind, darunter:

  • Integration von jungen Suchtkranken, die bislang noch wenig in den meist Alkohol orientierten Suchtselbsthilfegruppen teilnehmen
  • Identifizierung von Weiterbildungsbedarfen für die Suchtselbsthilfe
  • Mitgestaltung des jährlichen Suchtselbsthilfetages, gemeinsam veranstaltet von der LS-LSA und dem FAK Suchtselbsthilfe
  • Abstimmung und Umsetzung von Projekten und Initiativen, z.B. Suchtselbsthilfe spricht Hausärzte an
  • Praxisaustausch und gegenseitige Beratung zur Gruppenführung

Förderung der Suchtselbsthilfe

Regionale Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
gem. § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI

Diese Förderung der professionellen Suchthilfe und Suchtselbsthilfe durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV MD) wird für Sachsen-Anhalt ausschließlich von der LS-LSA koordiniert. Dabei bedient sich die LS-LSA als Fachausschuss der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e.V. in Abstimmung mit den Zuwendungsgebern der verbandlichen Strukturen.

Für Fragen und weitere Informationen zum Thema Regionale Förderung der DRV MD und DRV Bund kontaktieren Sie bitte die LS-LSA:
T: +49 (0) 391 5433818
E: info@ls-suchtfragen-lsa.de

Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
nach § 20h SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Es erfolgt eine Förderung auf Bundes-, Landes- und Ortsebene auf Grundlage des § 20h SGB V. Die Selbsthilfeförderung unterteilt sich in:

  • die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
  • die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
enthält die jeweils gültigen Fördervoraussetzungen und Erklärungen zum Förderverfahren nach § 20h SGB V.

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden diese Selbsthilfe­strukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen (zum Beispiel für Raummiete, Telefonkosten, Jahresversammlungen oder andere Veranstaltungen) zur Verfügung gestellt.

In Sachsen-Anhalt wird die Gemeinschaftsförderung durch eine in der AG Selbsthilfeförderung der GKV (ARGE) vertretene Krankenkasse jeweils für zwei Jahre koordiniert. Diese Krankenkasse ist auch Ansprechpartner für die örtlichen Selbsthilfegruppen, die Landesverbände sowie für die Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen-Anhalt.

Antragsdokumente und Begleitbroschüre (Pauschalförderung)
Für die Pauschalförderung stehen einheitliche, kassenübergreifende Dokumente zur Verfügung. Für Sachsen-Anhalt stellt die AOK Sachsen-Anhalt diese Dokumente, auch die Begleitbroschüre, auf ihrer Website zur Verfügung.

Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung unterstützen die Krankenkassen besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.

Fördermittelanträge für die krankenkassenindividuelle Förderung werden an die jeweils zuständigen Ebenen gerichtet:

  • Suchtselbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen können Fördermittel bei den gesetzlichen Krankenkassen vor Ort beantragen.
  • Landesorganisationen können Fördermittel bei den Landesverbänden und
  • Bundesorganisationen bei den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen.

Antragsdokumente und Fristen (Projektförderung)
Förderanträge für die Suchtselbsthilfe vor Ort (Suchtselbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen) müssen vollständig bis zum 31. Januar bei der zuständigen Krankenkasse vorliegen. Einzelheiten zu möglichen Förderungen und Fristen der AOK Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Einige Krankenkassen geben einen Teil der Mittel für Projektförderung in den Fördertopf der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, wo sie den Selbsthilfegruppen dann als Pauschalförderung zur Verfügung stehen.


Eine Zusammenfassung der vorangegangenen Informationen können Sie hier herunterladen.


Weiterbildungsangebote

Die Verbände der Suchtselbsthilfe halten in der Regel verschiedene Weiterbildungsangebote für ihre Mitgliedsvereinigungen vor. Entsprechende Angebote der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sowie der Landestellen für Suchtfragen stehen allen interessierten Suchtselbsthilfegruppen ebenfalls offen. 

In Sachsen-Anhalt richten sich die Weiterbildungsangebote der Diakonie Mitteldeutschland an Gruppenleiter:innen sowie an interessierte Gruppenmitglieder der Suchtselbsthilfe aller Verbände.

Informationen zur Ansprechperson und weiteren Angeboten der Diakonie Mitteldeutschland erhalten Sie hier.

Suchtselbsthilfeerhebung 2019 der LS-LSA – Ergebnisse

Die LS-LSA hat im Jahr 2019 eine Erhebung unter den Suchtselbsthilfegruppen im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt, um mehr über Struktur, Leistungen und Herausforderungen der Suchtselbsthilfegruppen herauszufinden. Um die Zahlen vergleichbar zu machen und Rückschlüsse auf Veränderungen in der Suchtselbsthilfe in Sachsen-Anhalt ziehen zu können, sind erneute Erhebungen geplant, auch mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Die Kernergebnisse der Erhebung sind auf dem Suchtselbsthilfetag 2021 präsentiert worden:

Digitale Hilfs- und Beratungsangebote

Wir haben Ihnen digitale, kostenlose, in der Regel auch anonym nutzbare und fachlich anerkannte Angebote zusammengestellt – sortiert nach Angeboten der Suchtselbsthilfe und der professionellen Suchthilfe.

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.