Dokumentation und Statistik

Kurz

Alle anerkannten Suchtberatungsstellen in Sachsen-Anhalt dokumentieren relevante Daten elektronisch – koordiniert durch die LS-LSA – mit EBIS, dem einrichtungsbezogenen Informationssystem. Erfasst wird der deutsche Kerndatensatz, der über den nationalen Knotenpunkt am IFT – Institut für Therapieforschung München an die EUDA – Drogenagentur der Europäischen Union mit Sitz in Lissabon geliefert wird. Die Daten aus Sachsen-Anhalt gehen in die Deutsche Suchthilfestatistik – DSHS ein. Die Landesauswertung Sachsen-Anhalt (DSHS LSA) bildet die Basis für anlassbezogene Teilauswertungen.

Diese Daten geben also keine Informationen zu Konsumprävalenzen in der Bevölkerung. Abgebildet werden Informationen zu den Betreuungen.

Erläuterungen

Alle anerkannten Suchtberatungsstellen in Sachsen-Anhalt dokumentieren relevante Daten zur Klientel u.a. elektronisch – koordiniert durch die LS-LSA – mit EBIS, dem einrichtungsbezogenen Informationssystem. Erfasst wird der deutsche Kerndatensatz Sucht (KDS), der durch das Institut für Therapieforschung München (IFT/München) aggregiert und an die Drogenagentur der Europäischen Union mit Sitz in Lissabon (EUDA, vormals EBDD) für europäische Auswertungszwecke geliefert wird. Hiermit erfüllt das Land seine Selbstverpflichtung in der deutschen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Erhebung des Deutschen Kerndatensatzes.

Der nationale Kontaktpunkt für die EUDA in Deutschland ist der Verbund aus der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), des Bundesinstitutes für öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA) und dem Institut für Therapieforschung (IFT München).

Die Daten aus Sachsen-Anhalt gehen somit in die Deutsche Suchthilfestatistik – DSHS ein.

Deutsche Suchthilfestatistik/EBIS in Sachsen-Anhalt – Langfristige Orientierung des Landes

Bis 1996 wurden die Auswertungs- und Dokumentationskosten für das mit EBIS erhobene Datenmaterial durch das BMG getragen. Die hierzu notwendigen Hardwarevoraussetzungen wurden seinerzeit durch das Land Sachsen-Anhalt entscheidend finanziell unterstützt, die Software-Kosten wurden in den Folgejahren durch das Gesundheits- bzw. das Sozialministerium gefördert. Die Teilnahme an EBIS wird seit 1998 für die Landeszuwendung in der jeweils aktuellen Form verbindlich für die Träger der Suchtberatungsstellen formuliert. Die Umstellung auf die Programmvariante EBIS 2001 wurde durch die Förderung des Landes für die technische Ausstattungsverbesserung, die Schulungen und die Software-Kosten ermöglicht.

Bis heute fördert das Land Sachsen-Anhalt maßgeblich die Softwarelizenzen, die den Suchtberatungsstellen die Erhebung des KDS ermöglicht. Für die Datenerhebung stellen Träger und Kommunen Mittel in Form von Personal- und Sachmitteln bereit. Die Koordinierung durch die LS-LSA sichert eine hohe Datenqualität.

Koordination durch die LS-LSA

Der LS-LSA wurde ab 2001 die Koordination der Teilnahme an EBIS 2001 für alle Suchtberatungsstellen übertragen. Sie trifft mit der Gesellschaft für Standarddokumentation und -auswertung (GSDA s.l.u.) jährlich eine Vereinbarung für die Teilnahme an EBIS für alle Suchtberatungsstellen und schließt mit deren Rechtsträgern rechtsverbindliche Vereinbarungen über die Anwendung. Die LS-LSA klärt jährlich die notwendigen Landeszuwendungen und rechnet diese auch ab.

Vereinbarung zwischen dem Fachreferat des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MS) und der LS-LSA zur Datenauswertung 

Die Datensätze und die daraus erstellten Auswertungstabellensätze bilden ausgewählte einrichtungs- und klientbezogene Informationen ab, nicht das tatsächliche Leistungsspektrum und den Arbeitsaufwand der Suchtberatungsstellen. Diese differieren stark je nach Personalbesatz, Krankenstand, konzeptioneller Zuschreibung vor Ort. Daher sind die Auswertungstabellen in hohem Maße interpretationsbedürftig. Zwischen dem Fachreferat des Sozialministeriums und der LS-LSA wurde die gemeinsame Dateninterpretation vereinbart.

Verwendung und Aussagekraft der Daten

Die Landesauswertung des Deutschen Kerndatensatzes der Suchtberatungsstellen in Sachsen-Anhalt (DSHS LSA) bildet die Basis für anlassbezogene Teilauswertungen der LS-LSA, die in vielen Veröffentlichungen der LS-LSA für Fachpolitik, Fachpublikum und Medien Verwendung finden. Die Daten bilden Informationen über die betreuten Ratsuchenden ab. Sie geben keine Informationen zu Konsumprävalenzen in der Bevölkerung und spiegeln auch nicht das vollständige Arbeitsspektrum und den Arbeitsumfang der Suchtberatungsstellen.


Standardisierter Sachbericht für die anerkannten Suchtberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt

Mit der Landesauswertung Sachsen-Anhalt der Deutschen Suchthilfestatistik (Erhebungsinstrument in LSA: EBIS) steht ein so komplexes Dokumentationsinstrument zur Verfügung, dass der einfache Extrakt prägnanter Daten so ohne weiteres nicht möglich ist. Daher bietet der Standardisierte Sachbericht, erarbeitet durch die AG Statistik der LS-LSA, auf der Grundlage der umfassenden Erhebung Folgendes :

  • Übersicht über die Personalsituation
  • Überblick über prägnante Klientendaten
  • Überblick über das qualitative Leistungsspektrum der Suchtberatungsstelle

Damit sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Die landkreisübergreifende Vergleichbarkeit bei der Dokumentation von Kerndaten und  Nutzerfreundlichkeit bei der Datenlesbarkeit und -auswertbarkeit auf der Grundlage der EBIS-Dokumentation.

Um diese Ziele zu erreichen müssen folgende Einschränkungen in Kauf genommen werden:

  • Verzicht auf Vollständigkeit bei der Darstellung der Betreuungssegmente – der KDS bildet nicht den Arbeitsaufwand der Suchtberatungsstellen ab
  • Verzicht auf differenziertere Aussagen zur Angehörigenarbeit beispielsweise
  • Dadurch bedingt Verzicht auf Aussagen zur Arbeitsauslastung der Suchtberatungsstellen

Weitere differenzierte Daten können bei Bedarf der umfangreichen EBIS-Dokumentation entnommen werden.

Wesentliche Teile des Standardisierten Sachberichtes beinhalten EBIS-Kerndaten und wurden von der GSDA s.l.u. als Auswertungsoption für Sachsen-Anhalt programmiert. Der Standardisierte Sachbericht enthält die eigens für LSA programmierte KJHG-kompatible Alterseinteilung, die inzwischen auch für die Bundesauswertung übernommen wurde.

Suchtberatungsstellen generieren den Standardisierten Sachbericht aus dem EBIS-Programm und liefern diesen an die LS-LSA zum Zeitpunkt der Datenlieferung an die Bundesebene. Hier geht es zum Ansichtsexemplar für die Auswertung im Bereich Veröffentlichungen & Downloads:  >link


EBIS-Anwendung

Jedes Jahr verpflichten sich die Suchtberatungsstellen gegenüber der LS-LSA, das Programm in der jeweils aktuellen Version einzusetzen, die Datenerhebung nach den Richtlinien des jeweils aktuellen Benutzerhandbuchs vorzunehmen sowie die jeweils aktuellen technischen Mindestanforderungen zu erfüllen.

Im Gegenzug finanziert das Land den Suchtberatungsstellen die benötigten Lizenzen, koordiniert durch die LS-LSA.

Um die Datenerfassung immer korrekt vornehmen zu können muss das Herunterladen der aktuellen Informationen der GSDA s.l.u. von www.gsda.de seitens der Suchtberatungsstellen gewährleistet sein.

Die Suchtberatungsstellen liefern den Standardisierten Sachbericht an die Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt zum Zeitpunkt der Lieferung der aggregierten Daten an die Bundesebene.