Suchthilfe

Ambulante Nachsorge

Wie die Suchtberater(-innen) berichten, wird Suchtnachsorge häufig dann von Rehabilitanden(-innen) nicht in Anspruch genommen, wenn vor der Rehabilitation kein Kontakt zur Suchtberatungsstelle bestand. Solche Rehabilitanden(-innen) sind häufig trotz telefonischer Kontaktaufnahme durch die Suchtberatungsstelle nicht zur Inanspruchnahme von Nachsorgeleistungen zu motivieren.

Diese Rehabilitanden(-innen) kommen manchmal zur Krisenintervention oder nach erfolgtem Rückfall doch in die Suchtberatungsstelle, dann sei aber meist der Nachsorgebewilligungszeitraum abgelaufen.
Der Facharbeitskreis Ambulante Beratung und Therapie der LS-LSA empfiehlt daher die persönliche Kontaktaufnahme der Rehabilitanden(-innen) etwa 4 Wochen vor der Entlassung, am Besten in Zusammenhang mit der letzten Familienheimfahrt.

Hier die Hinweise aus unserem Facharbeitskreis Ambulante Beratung und Therapie:

  • Zur Terminabsprache wird neben der telefonischen Kontaktaufnahme auch der Kontakt per Fax oder E-Mail empfohlen. Suchtberater(-innen) rufen zur Terminabsprache auch zurück.
  • Einige Kliniken schicken eine Kopie des Nachsorgeantrags an die Suchtberatungsstelle. So sind Nachsorgen besser planbar.
  • Es kommt vor, dass Rehabilitanden(-innen) nicht über die Möglichkeit der ambulanten Nachsorge informiert werden. Dies passiert gelegentlich in Zusammenhang mit Vertretungsdiensten bzw. Personalwechseln in den Kliniken. Hier die dringende Bitte, die Nachsorgeverschreibung in das Qualitätsmanagement einzupflegen.
  • Bezugstherapeuten sollten entsprechend informiert sein, auf Nachsorge orientieren und sich Bescheinigungen über Antrittsbesuche in Suchtberatungsstellen vorlegen lassen.
  • Beantragung von Nachsorgeleistungen bei vorzeitigen Therapiebeendigungen erleichtert das Auffangen von Rehabilitanden/-innen vor Ort, da in den Suchtberatungsstellen in der Regel Wartezeiten bestehen.

Den aktuellen Verteiler der anerkannten Suchtberatungsstellen in Sachsen-Anhalt senden wir Suchtkliniken gern zu. Darüber hinaus findet man aktuelle Kontaktdaten zu Suchthilfe und Suchtprävention in Sachsen-Anhalt in unserem Suchthilfewegweiser auf dieser Website hier.


Arbeitsgruppe Sucht und Arbeit

Ziel dieser im Jahr 2000 gegründeten interdisziplinären Arbeitsgruppe ist es, Suchtbetroffene früher zu erreichen, vorhandene Hilfen besser abzusichern und ggf. neue Zugangswege und Verknüpfungsmöglichkeiten der Suchthilfe, Suchtbehandlung und Suchtrehabilitation durch Ausnutzung bestehender Rechtsrahmen der beteiligten Institutionen zu optimieren.

Alle öffentlichen Dokumente und Arbeitsergebnisse aus der AG Sucht und Arbeit bzw. derbeteiligten Mitglieder finden Sie hier:

Umfassende Informationen zum Themenfeld „Sucht und Arbeit“ finden Sie auf der Internetpräsenz  der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen – DHS hier:

http://www.sucht-am-arbeitsplatz.de/home/


Antragsverfahren Suchtrehabilitation Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Die DRV Mitteldeutschland hat für ihre Versicherten, die aus der ambulanten oder stationären medizinischen Akutbehandlung oder der Betreuung durch Jobcenter bzw. Arbeitsagentur den Antrag auf Entwöhnungsheilbehandlung stellen, ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht: Auf den Sozialbericht wird verzichtet, dem Antrag wird der ärztliche Befundbericht beigefügt.

Die vereinfachten Zugangswege finden Sie im Fachartikel aus dem Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 3-2013 von CA Dr. Lukas Forschner (Medinet GmbH Fachklinik Alte Ölmühle, Magdeburg) beschrieben.

Zu einer Antragstellung für eine Entwöhnungsbehandlung für Versicherte der DRV Mitteldeutschland sind folgende Unterlagen notwendig:

1. Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte:    Rehabilitationsantrag G100

Hier der Dateilink: Antragsformular G100 der Deutschen Rentenversicherung

2. Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:    G SMB 100

Hier der Dateilink: Antragsformular G SMB 100 der Deutschen Rentenversicherung

Bei konkreten Schwierigkeiten der Akzeptanz dieses Verfahrens durch einzelne Dienststellen des Leistungsträgers steht Roland Retzlaff, Aufgabengebiet Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, zur Vermittlung zur Verfügung: roland.retzlaff@drv-md.de. Bitte teilen Sie in solchen Fällen Namen, Versicherungsnummer und Ihren Ansprechpartner bei der DRV Mitteldeutschland mit.

Verfahren bei Leistungsempfangenden im Bereich SGB II:

Kooperationsvereinbarung: Anträge zur medizinischen Rehabilitation sind auf der Vorderseite deutlich erkennbar mit „Alg II“ zu kennzeichnen, damit auch seitens der DRV MD eine Erhebung möglich ist.

Im Rahmen der Umsetzung der Inhalte der Kooperationsvereinbarung zwischen BA RD SAT und DRV MD ist eine Erfassung der Aktivitäten der Grundsicherungsstellen erforderlich. In Ermangelung einer allgemeinen Kennzeichnungsmöglichkeit ist eine manuelle Erfassung der Anzahl erforderlich.

Folgende Daten sind durch die Grundsicherungsstelle zu erheben und quartalsweise an die RD SAT zu melden:

  • Anzahl der eHb, die infolge einer Suchterkrankung in die medizinische Rehabilitation zugewiesen werden
  • Anzahl der in der Grundsicherungsstelle betreuten eHb nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation
  • Zuweisungen von eHb in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (getrennt nach Instrumenten)

Alle Dokumente finden Sie auch bei uns zum download: >link