Schweigepflicht und Schweigerecht in der (Sucht-)Beratung für Kinder und Jugendliche

Datum:
16.09.2022
Uhrzeit:
09:00 bis 14:00 Uhr
Ort:
online (Zoom)
Teilnahmegebühr:
40,00 €
Kapazität:
80 Personen
Veranstaltungs-Flyer:

Online-Weiterbildung


Rechtliche Grundlagen & Neuerungen für Suchtberatung, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit

Kurzbeschreibung

Suchtberatungsstellen in Sachsen-Anhalt berichten über wesentliche Zunahmen von Beratungsanfragen Minderjähriger. Dieser an sich erfreuliche Umstand („frühes Erreichen“) bringt neben methodischen Herausforderungen aber auch rechtliche Unsicherheiten zum Vorschein:

  • Haben Kinder und Jugendliche einen eigenen Beratungsanspruch?
  • Wie weit gilt bei Minderjährigen das Zeugnisverweigerungsrecht?
  • Muss man Ladungen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Folge leisten?
  • Wie weit reicht die Schweigepflicht des Strafgesetzbuchs (§203 StGB)?
  • Wann gilt das Schweigerecht nicht?
  • Muss ich geplante Straftaten der Polizei melden, z.B. Raub, Fahren ohne Führerschein oder Ehrenmord?
  • Habe ich ein Schweigerecht gegenüber sorgeberechtigten Eltern? Muss ich irgendwann das Schweigerecht brechen?
  • Müssen die öffentlichen und freien Träger es der Behörde melden, wenn sich ein Jugendlicher illegal in Deutschland aufhält?
  • Gelten die Regeln des Datenschutzes / von Schweigeplicht/ Schweigerecht/ Zeugnisverweigerungsrecht auch in der Arbeit mit geflüchteten Jugendlichen, z.B. gegenüber die Ausländerbehörde? 

    Diese und andere Fragen werden in dieser Fortbildung beantwortet.
    Notieren Sie Ihre Fragen vorab gern online im >Etherpad

Zielgruppe

Wir freuen uns v.a. auf Fachkräfte aus den Bereichen
• Suchtberatung und Suchtprävention
• Jugendschutz, Jugendhilfe
• Schulsozialarbeit



Tagungsdokumentation

Bitte beachten Sie, dass insbesondere die Vortragsfolien nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und ohne Einverständnis der jeweiligen Autorinnen und Autoren nicht an anderen Stellen veröffentlicht werden dürfen. Für die Verwendung einzelner Inhalte und Abbildungen im Kontext der eigenen fachlichen Arbeit ist vorab eine schriftliche Genehmigung einzuholen und grundsätzlich nur unter Einhaltung der gängigen Quellen- und Urhebernachweise gestattet.