Glücksspielgesetz Sachsen-Anhalt vom 25.09.2020

LS-LSA fordert: Vermittlungsbüros für Sportwetten begrenzen, Vorschriften zu Suchtprävention und Jugendschutz zusammenfassen

Zum 01.01.2020 ist der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Dies ist der Staatsvertrag, mit dem v.a. die bisherige Kontingentierung der Anzahl möglicher Sportwettenkonzessionen aufgehoben wurde, die während einer sogenannten „Experimentierphase“ auf 20 bundesweit begrenzt war. Zu einem allgemein anerkannten Auswahlverfahren war es nicht gekommen. Nach der Aufhebung der Begrenzung war die Reformierung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt – GlüG LSA hinsichtlich einiger Aspekte notwendig.

Vom Ausschuss für Inneres und Sport des Landtags von Sachsen-Anhalt wurde die LS-LSA zur schriftlichen Stellungnahme zur Landtagsdrucksache 7/6097 eingeladen.

Stellungnahme der LS-LSA vom Februar 2021

Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz – GlüG LSA)