Fachtag FamBeFöG §§ 19-21

Datum:
22.04.2024
Uhrzeit:
09:00 bis 16:00 Uhr
Ort:
Familienhaus Magdeburg
Teilnahmegebühr:
50,00 € inkl. Tagungsverpflegung
Kapazität:
100 Personen
Veranstaltungs-Flyer:

Vom Menschen her denken: Integrierte Beratung in gemeinsamer Verantwortung – 10 Jahre Erfolgskonzept

Ein Fachtag der Landesstelle für Suchtfragen in Kooperation mit der LIGA AG Beratung

Nach den einführenden Vorträgen hatten die rund 65 Teilnehmenden aus Fachpolitik, Planung, Leitung und Praxis, aus Träger- und Bündelungsinstitutionen, Beratungsstellen und Landesverwaltung die Gelegenheit, sich nacheinander in den Workshops „Sozialplanung“, „Multiprofessionelles Team“ und „Integrierte Beratung“ über den Stand der Umsetzung in den Regionen Sachsen-Anhalts auszutauschen. Im Mittelpunkt standen gute Lösungen, Baustellen sowie Bedarfe und Ideen für die Weiterentwicklung. Alle Akteure schätzten die Festlegungen im FamBeFöG nicht nur hinsichtlich der Mittelbereitstellung, sondern vor allem wegen der fachlichen Impulse für die weitere Entwicklung der Arbeit vor Ort als ausgesprochen hilfreich ein.

Der Fachtag wurde von allen Beteiligten als motivierend und bereichernd erlebt, das zeigten die Rückmeldungen.

Aspekte für die weitere Entwicklung
  • Die Mitarbeit im Multiprofessionellen Team wird auch seitens der im Gesetz nicht verpflichteten Beratungsstellen, v.a. zu den Themen Schulden und Schwangerschaft, als immense Bereicherung erlebt. Eine Herausforderung liegt in der Gestaltung von Rahmenbedingungen, die diesen Beratungsdiensten die Mitwirkung erleichtern.
  • In zwei Kommunen wird bereits die Empfehlung der Evaluation umgesetzt, den Wohnort der Ratsuchenden zwar zu erheben, aber das Beratungsangebot grundsätzlich allen Landesbürgerinnen und -bürgern zu öffnen.
  • Wie in der Evaluation vorgeschlagen, gibt es bereits Entwicklungen hin zu einer ganzheitlichen Sicht auf die Ratsuchenden, bei der das Mitdenken anderer als der jeweils angefragten Beratungsthematik immanent ist. Das „Zählen“ von „Multiproblemfällen“ hat sicher diese Sichtweise mit befördert, greift aber allein zu kurz.
  • Sozialplanung als regionales Steuerungsinstrument wird auch dann als zielführend angesehen, wenn die Finanzierungsmöglichkeiten Grenzen setzen. In vielen Kommunen erfolgt bereits ein gemeinsamer Blick auf Sozial- und Jugendhilfe- sowie Psychiatrieplanung.
  • Träger und Kommunen brauchen für die Konzeption und Weiterentwicklung von Beratungsleistungen Daten. Dies gilt auch für den politischen Raum. Hier gibt es – abgesehen von den Suchtberatungsstellen- noch Handlungsbedarf. Aber möglicherweise gibt es auch Schätze zu heben: Welche Daten aus dem Fundus des Statistischen Landesamtes für die regionalen Planungen fruchtbar werden könnten, ist bislang nicht eruiert.
  • Sozial- und Jugendhilfeplanung als Verpflichtung im SGB 1 zu verankern, ist eine längst bestehende Forderung, die Nachdruck braucht.
  • Insbesondere für die Weiterentwicklung der Sozialplanung besteht der Wunsch nach kontinuierlicher Begleitung und Weiterentwicklung, und damit auch der Ermöglichung des Voneinander Lernens, in welcher Form auch immer. Die Verantwortlichen für die kommunale Sozialplanung habe bereits die Initiative ergriffen und landesweite Arbeitstreffen initiiert. Gebietskörperschaften könnten selbst abwechselnd aktiv werden und abwechselnd thematische Fachtage ausrichten. Welche Rolle die Kommunalen Spitzenverbände hier übernehmen könnten, ist noch nicht deutlich. Die Fachministerin hat den Wunsch vernommen und will in ihrem Hause die Möglichkeiten ausloten.

Tagungsdokumentation

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Eckpunkte des Deutschen Vereins für eine integrierte kooperative Sozialplanung (2020) (externer Link)