• Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule
  • Jährliche Aktion "7 Wochen Pause - weniger ist mehr"
  • Broschüre "Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule"
  • "Algorithmus" Schulische Suchtvorbeugung

Fachstellen für Suchtprävention

Suchtprävention gehört zum Arbeitsauftrag aller anerkannten Suchtberatungs- und -behandlungsstellen. Das Angebot ist aus kapazitäten Gründen aber in der Regel begrenzt auf die Beratung im Krisenfall (z.B. Drogenvorfall in der Schule), die Beratung für betroffene Jugendliche, Info-Veranstaltungen zum Thema „Sucht“ und die punktuelle Projektunterstützung. 

Fachstellen für Suchtprävention arbeiten angegliedert an Suchtberatungsstellen. Sie arbeiten nach einheitlicher Aufgabenbeschreibung mit folgenden Prinzipien: 

  • Nachhaltigkeit und Ganzheitlichkeit: Multiplikatorenschulung, Befähigung von Systemen; „Kunde“ ist das Setting (Schule, Jugendhilfe, Betrieb etc.)
  • Arbeit im kommunalen Netzwerk: Projekte werden gemeinsam entwickelt und umgesetzt 
  • Orientierung an Qualitätsstandards: evaluierte Projekte werden umgesetzt und einbezogen („Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule“, „Be Smart - Don´t Start“, KlarSicht-Parcours zu Alkohol und Tabak, „HaLT - Hart am Limit)

Die aktuellen Anschriften der Fachstellen finden Sie hier.

Fachstellenkonzept/ Rahmenkonzept für Suchtvorbeugung für das Land Sachsen-Anhalt

In den Jahren 1989 und 2000 wurde mit dem Rahmenkonzept für Suchtvorbeugung eine gemeinsame Arbeitsgrundlage aller Akteure gelegt. Um die Qualitätsentwicklung gerade hinsichtlich der Wirkungsorientierung in der Suchtvorbeugung der letzten 10 Jahre auch für Sachsen-Anhalt abzubilden und festzuschreiben wurde das Konzept für die Arbeit der Fachstellen für Suchtprävention völlig neu erarbeitet.

"Fachstellen für Suchtprävention im Land Sachsen–Anhalt - Arbeitsauftrag und Tätigkeitsbeschreibung" aus dem Jahr 2008 hier zum Download.

Beauftragte für Suchtprävention

Diese Beauftragten der Gebietskörperschaften haben eine Lotsenfunktion für alle an Suchtprävention interessierten Dienste, Einrichtungen und Akteure. Einige Beauftrage initiieren selbst Projekte und/oder vernetzen bestehende regionale Aktivitäten. Alle Kommunen haben Beauftragte für Suchtprävention benannt.

Die aktuelle Übersicht finden Sie >hier.

Schulische Suchtprävention

Ansprechpartner sind die Fachstellen für Suchtprävention und die Suchtberatungsstellen. Die Beauftragten für Suchtprävention können bei Suche nach geeigneten Referentinnen und Referenten behilflich sein. 

Das Angebotsspektrum umfasst die Durchführung von Seminaren und Workshops, von SCHiLFs, Elternabenden, Projekten mit Schülern sowie Projektberatung z. B. zur Entwicklung zur Rauchfreien Schule und bei der Erarbeitung von suchtpräventiven Schulkonzepten. Einige Akteure binden erlebnispädagogische Projekte in die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ein. 

„Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule“

Das Nichtraucherschutzgesetz für Sachsen-Anhalt verbietet das Rauchen in allen Schulen und dem Schulgelände für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Damit das Verbot mehrheitlich gelebte und akzeptierte Praxis wird, sind personalkommunikative Maßnahmen notwendig. Wie dies geht, zeigen die Projektmaterialen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Der Leitfaden „Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule“ und das Curriculum „Anti-Rauch-Kurs“ können kostenfrei bei der BZgA bestellt werden (www.bzga.de in der Rubrik „Infomaterialien“ => „Suchtvorbeugung“).
Das gleichnamige Projekt nach dem Leitfaden der BZgA wurde seitens der LS-LSA abgeschlossen. 64 Schulen ab Sekundarstufe I waren insgesamt beteiligt.

Die LS-LSA vermittelt Kontaktdaten von Projektschulen, die ihre Erfahrungen anderer Schulen in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stellen. Partner in den Landkreisen/kreisfreien Städten unterstützen Sie. Die Liste wird bei Bedarf zugesandt.

Jährliche Aktion „7 Wochen Pause!“ – weniger ist mehr

Parallel zur Fastenzeit lädt die LS-LSA alljährlich zu „7 Wochen Pause!“ ein. „7 Wochen Pause!“ bietet einen Rahmen für 2-wöchige suchtpräventive Verzichtsübungen in der Schule unter dem Motto „Weniger ist mehr“, der nicht konfessionell besetzt ist. Idee und Materialien haben wir von der KOSS – Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung in der Landesstelle gegen die Suchtgefahren Schleswig-Holstein (LSSH) übernommen.

Kurzinfo zur Initiierten Abstinenz

Die pädagogische Intervention „Initiierte Abstinenz“ wurde im Rahmen eines EU-Projektes von 2002-2004 unter Beteiligung Schleswig-Holsteins auf ihre Wirksamkeit überprüft. Der Tätigkeitsbericht kann als pdf-Dokument bei der LS-LSA angefordert werden.

„Initiierte Abstinenz“ wurde als Baustein des Programms „gläsernen Schule“ (Schulrahmenprogramm zur Suchtprävention) in Schleswig-Holstein mit 15-18jährige Schülerinnen und Schülern von Berufsschulen und Gymnasien gestestet. Aber auch bei 11-14jährigen Schülerinnen und Schülern konnten positive Effekte festgestellt werden. Es kam in dem Untersuchungszeitraum zu einem Rückgang des Konsums bei einem erheblichen Teil der Schüler. Ferner stieß die Maßnahme bei Schülern und Lehrern auf eine positive Resonanz. Das galt für alle beteiligten Länder und Sprachkreise.

Wesentliches Ziel ist das Erlernen eines kontrollierten und gesundheitsbewussten Umgangs mit Sucht- und Genussmitteln durch bewusstes Verzichterlebnis im Kindes- und Jugendalter. Theroetische Begründungsmodelle sind die Soziale Lerntheorie und die Theorie der Selbstwirksamkeit (Bandura).

Nach einer kurzen inhaltlichen Übung zum Thema Sucht („Gründe-Wirkungen-Auswirkungen“) wurde eine zweiwöchige Verzichtsübung „Initiierte Abstinenz“ durchgeführt. Bis zu zwei Verzichtsinhalte konnte jeder Schüler auswählen. Verzichtsoptionen waren: vollständiger Verzicht oder Gebrauch einschränken.

Die Umsetzungserfahrungen:

  • Neun von zehn Schülern hatten ein positives Verzichtserlebnis, d.h. bezüglich der    vorgegebenen Verzichtsgegenstände wurde zumindest ein Verzicht durchgehalten.
  • Bei der Verzichtsübung gibt es über die Einhaltung der „offiziellen“ Verpflichtung hinaus übergreifende Effekte: Der tatsächliche Konsumverzicht der Schüler umfasst mehr als sie gegenüber Dritten vereinbart haben. Die Schüler machen es sich nicht leicht mit der Auswahl der Verzichtsgegenstände. Sie wählen tendenziell die aus, die sie intensiv konsumieren, und nicht diejenigen, die sie eher sporadisch nutzen.
  • Ein gelungener Verzicht führt zu einer überproportionalen und nachhaltigen Reduzierung des Konsums (3-4 Monate später).
  • Das gilt sowohl für die „offiziell“ Verzichtenden als auch für die diejenigen Schüler, die ohne Verzichtsvereinbarung auf die entsprechende Substanz (Medium) verzichten.
  • Auch der Vergleich mit den Kontrollklassen zeigt, dass es zu einer überproportionalen und nachhaltigen Reduzierung des Konsums kommt.
  • Insgesamt kann festgestellt werden, dass die „Initiierte Abstinenz“ für die 15- bis 19-jährigen Schüler von Berufsschulen und Gymnasien als suchtpräventive Maßnahme geeignet ist. Das gilt für alle beteiligten Länder und Sprachkreise. Ein solches Präventionskonzept, das auf konkreter Selbsterfahrung (Selbstwirksamkeit) basiert, stellt eine effektive Bereicherung schulischer Suchtprävention dar.

Hinweise zur Durchführung sind bei der LS-LSA erhältlich.

Broschüre „Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule“

Wie erkenne ich, ob Schüler Drogen nehmen? Und wie verhalte ich mich dann richtig? Wozu bin ich gesetzlich verpflichtet?
Diesen Fragen stehen viele Lehrkräfte unsicher gegenüber. Auf dem Hintergrund unserer Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Schulen und nach gründlicher Beratung mit dem Interministeriellen Arbeitskreis „Sucht“ der Landesregierung wurde die genannte Broschüre erarbeitet. 

Anliegen der Handreichung ist es, Anregungen für die Entwicklung eines Rahmens zu geben, welcher der einzelnen Lehrkraft, dem Kollegium und der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Eltern- und Schülervertretung zu mehr Handlungssicherheit in der Übernahme von erzieherischer Verantwortung bei der Suchtprävention hilft. So werden z. B. konkrete Empfehlungen zur Entwicklung eines suchtpräventiven Konzeptes der Schule und praktische Hinweise zum Verhalten bei Verdacht auf Drogenkonsum gegeben. Auch Ansprechpartner und weiterführende Literatur zur Thematik werden in der Broschüre benannt.
Die 2. überarbeitete Auflage der Broschüre gibt es bei der LS-LSA gegen Rückporto oder als Download hier.

„Algorithmus“ Schulische Suchtvorbeugung

Schule soll Gesundheit sichern bzw. fördern. Schule ist aber kein „therapeutischer Ort“. Die Entwicklung von ständig wiederkehrenden in Klassenstufen verankerten Maßnahmen kann das schulische Handeln im Bereich der Suchtprävention erleichtern. Hier ein Vorschlag für suchtpräventive Bausteine:

  • Altersentsprechende Thematisierung von Sucht und Suchtmitteln sowie Persönlichkeitsbildung in geeigneten Unterrichtsfächern, kostenfreie Unterrichtsmaterialien bietet die BZgA
  • Parallel zur Fastenzeit: Jährliche Aktion der LS-LSA „7 Wochen Pause! – weniger ist mehr“ in interessierten Schulklassen
  • Teilnahme an „Be Smart – Don´t Start“: 6.-8. Klasse: In einigen Schulen ist im Rahmen des Wettbewerbs ein Powerpoint-Vortrag zur Rauchproblematik entstanden, den Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen den „Kleinen“ (ab Klasse 6) halten. Auch dies lässt sich systematisieren.
  • Projektwoche Suchtprävention mit Einbindung der Eltern: 7. Klasse
  • In Schulen mit hoher Rauchproblematik wird nach wie vor das Projekt „Auf dem Weg zur `rauchfreien´ Schule“ der BZgA empfohlen. Die Umsetzung kann manualgestützt erfolgen (BZgA), in Sachsen-Anhalt besteht viel Umsetzungserfahrung.

Sinnvoll ist die Einbindung der Maßnahmen in ein Konzept zur Suchtvorbeugung als Bestandteil des Schulprogramms mit dem Ziel des verlässlichen Erziehungshandelns im Rahmen des schulischen Auftrags. Dies bietet viele Vorteile:

  • Einbindung der gesamten Schule mit Schülerschaft, Kollegium und Elternschaft in ein Gesamtkonzept
  • Überwindung der „institutionellen“ Verhaltensunsicherheit in Bezug auf angemessene Reaktionsformen bei (Einzel-) Problemen in Zusammenhang mit legalen und illegalen Suchtmitteln
  • Schülerinnen und Schüler erhalten zeitnahe Reaktionen und können besser unterstützt werden (auch durch Suchtberatungsstelle/Fachstelle für Suchtprävention)
  • Bei abgestimmten Maßnahmen haben Lehrkräfte den „Rücken frei“
  • Chance der Überwindung der häufig genug nur punktuellen Aktivitäten in der Suchtvorbeugung

Die Broschüre „Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule“ gibt zu dieser Thematik weitere Hinweise.

Strukturen der Suchtprävention in Sachsen-Anhalt

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Vernetzung der suchtpräventiven Akteure im Land zwischen Landes- und kommunaler Ebene, aber auch die Kooperation mit den Institutionen und Organisationen auf der Bundesebene.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales (MS) hat den Vorsitz im interministeriellen Arbeitskreis (IMA) Sucht, in dem das Kultusministerium und das Innenministerium Miglied sind. Die Landesstelle für Suchtfragen ist ständiger Gast. Im IMA Sucht werden Initiativen der vertretenen Häuser abgestimmt und gemeinsame Initiativen geplant.

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